Diese Seite wird laufend aktualisiert (Stand: 8. Jänner 2021).
Wir freuen uns sehr, Sie im Winter 2020/21 wieder zum Skifahren und Snowboarden in Ischgl/Samnaun begrüßen zu dürfen.
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen rundum den dritten „Lockdown“ in Österreich und den unterschiedlichen Vorschriften für Skigebietsbetreiber in Österreich und der Schweiz müssen wir den Skistart in Ischgl schweren Herzens in die zweite Jännerhälfte verlegen.
Samnaun ist am 11. Dezember 2020 in die neue Schisaison gestartet. Hotellerie und Beherbergungsbetriebe dürfen in Samnaun offenhalten, Restaurants bleiben aber voraussichtlich bis zum 22. Jänner 2021 geschlossen. Im Skihaus Alp Trida und bei schönem Wetter auf der Alp Bella besteht die Möglichkeit, sich mit einem Take-Away-Angebot zu verpflegen. Die Konsumation in den Skigebieten ist auf Sitzplätzen in Aussenbereichen möglich. Pro Tisch dürfen maximal 4 Personen sitzen, zwischen den Gästegruppen ist ein Abstand von 1.5 m vorgeschrieben. Geöffnet sind auch die Toiletten-Anlagen auf der Alp Trida, auf der Alp Bella und im Salaas.
Generell wird Skifahren und Snowboarden in dieser Saison etwas anders ablaufen. Ungeachtet dessen sind wir aber überzeugt, dass Sie in der Silvretta Arena auch in diesem Winter schöne und erholsame Skitage verbringen werden.
Wir hoffen, dass die weitreichenden Maßnahmen rasche Erfolge zeigen und wir Sie bald bei uns begrüßen dürfen. Bleiben Sie gesund und optimistisch.
In Übereinstimmung mit und ergänzend zu den aktuell in Geltung stehenden rechtlichen Vorgaben haben auch die Entscheidungsträger in Ischgl und Samnaun ein umfassendes Maßnahmenpaket erarbeitet, das zum Ziel hat, die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der heimischen Bevölkerung zu gewährleisten.
Geben wir gemeinsam Covid-19 in der Silvretta Arena keine Chance.
Hinweis Samnaun:
Nach den Vorgaben des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit müssen von Seilbahnbetreibern ausgegebener Mund-Nasenschutz (MNS) den Richtlinien des Bundesamtes entsprechen. Die Multifunktionstücher der Bergbahnen Samnaun wurden nicht auf die von der Swiss National COVID-19 Science Task Force (NCS-TF) definierten Kriterien geprüft und sind daher kein Ersatz für einen entsprechend geprüften MNS!
Silvrettabahn A1 | max. 12 Personen |
Pardatschgratbahn A2 | max. 14 Personen |
Fimbabahn A3 | max. 4 Personen |
Pardoramabahn F2 | max. 2 Personen |
Piz Val Grondabahn E5 | max. 75 Personen |
Luftseilbahn L1 | max. 77 Personen (Etage 1) und 42 Personen (Etage 2) |
Luftseilbahn L2 |
max. 53 Personen |
Eine Reduzierung der höchstzulässigen Personenanzahl um 50 % ist in Österreich auch bei Sesselbahnen mit Wetterschutzhauben (Bubble) gesetzlich vorgeschrieben.
Generell werden wir von einer Ausnutzung der erlaubten Kapazitäten bei entsprechend geringem Fahrgastaufkommen absehen und es muss niemand gegen seinen Willen in eine Seilbahn oder einen Lift einsteigen, in der sich bereits Personen befinden.
Die Berg- oder Talfahrten mit unseren Seilbahnanlagen dauern im Normalfall nicht länger als 15 Minuten.
In Seilbahnkabinen und bei Fahrten mit Sesselbahnen und Liften ist in jedem Fall ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Mit einer gültigen Gästekarte von Ischgl/Samnaun/Paznaun können Sie jedenfalls einen Skipass für die Silvretta Arena erwerben.
Hinsichtlich situationsbedingter, behördlich vorgegebener Einschränkung von Zutritten halten wir uns aber selbstverständlich an die gesetzlichen Grundlagen.
Bitte führen Sie immer einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) mit und verwenden Sie diesen, wenn der jeweils vorgeschriebene Mindestabstand gegenüber anderen Personen, nicht eingehalten werden kann.
In diesen Bereichen ist das Tragen eines MNS (Schlauchschal, Multifunktionstuch,
Schutzmaske,…) verpflichtend:
Ausgenommen von der Verpflichtung einen MNS zu tragen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (in Österreich) bzw. zwölften Lebensjahr (in der Schweiz) und Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen dieser Vorrichtung nicht zugemutet werden kann. Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer den Mund und die Nase abdeckende Schutzvorrichtung nicht zugemutet werden kann, haben ein aktuelles medizinisches Attest vorzulegen.
Unsere Mitarbeiter werden Sie ggf. höflich daran erinnern, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wenn Sie sich dennoch weigern, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, behalten wir es uns vor, Ihnen den Transport mit unseren Anlagen zu verweigern. Bitte respektieren Sie zu Ihrer Sicherheit, der Sicherheit anderer Gäste, unserer Mitarbeiter die Maskenpflicht.
Bitte halten Sie ausreichend Abstand zu fremden Personen.
Der Mindestabstand ist nach Möglichkeit auch in den Seilbahnkabinen einzuhalten. In Österreich gilt ein Sicherheitsmindestabstand von 1 m und in der Schweiz von 1,5 m.
Bitte durchlüften Sie gegebenenfalls die Seilbahnkabine während der Fahrt.
Beachten Sie bitte die allgemeinen Hygieneregeln und waschen Sie regelmäßig Ihre Hände. In den Seilbahnstationen und in den Bergrestaurants stehen Ihnen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.
Bitte lassen Sie Ihre gebrauchte Schutzmaske oder Taschentücher nicht in den Seilbahnkabinen zurück sondern entsorgen Sie diese ordnungsgemäß. In den Stationsbereichen stehen ihnen Mülleimer zur Verfügung.
Bitte befolgen Sie die Verhaltensempfehlungen und auch die Anweisungen unserer diensthabenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere auch in Bezug auf die geltenden Hygienebestimmungen.
Machen Sie nach Möglichkeit von der bargeldlosen Bezahlung Gebrauch.
Wenn Sie Symptome aufweisen, die auf eine mögliche COVID-19 Infektion hinweisen könnten (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Geschmacks-/Geruchsverlust, ...), bleiben Sie bitte in Ihrer Unterkunft und kontaktieren Sie umgehend die Rezeption Ihres Beherbergungsbetriebes oder einen Arzt.
Bitte zeigen Sie Eigenverantwortung und schützen Sie dadurch Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit Ihrer Mitmenschen. Installieren und aktivieren Sie die aktualisierte iSki-Ischgl bzw. mySamnaun App. Sie erhalten somit immer aktuelle Informationen.
Installieren Sie die Stopp Corona bzw. SwissCovid App und schützen Sie sich und Ihre Liebsten.
Immer wenn der Mindestabstand zu anderen Menschen nicht eingehalten wird, registriert die App das als Kontakt. Wenn Sie oder eine dieser Personen das Coronavirus bekommen, werden alle Begegnungen völlig anonym informiert.
Im Fall einer Zwangsschließung der Seilbahnanlagen, einer Grenzschließung oder einer Reisewarnung aufgrund von COVID-19 gilt, sofern die entsprechenden behördlichen Anordnungen bis zum geplanten Ende der Wintersaison andauern, nachstehende Rückvergütungsregelung:
Rückvergütungsbetrag = | Kartenpreis | x (20 - Nutzungstage) |
20 |
Respektieren Sie unser Gesundheits-/ Hygiene Compliance und genießen Sie Ihren Winterurlaub in Ischgl/Samnaun und lassen Sie es sich gut gehen.
Wir evaluieren laufend die Situation und passen unsere Covid-19 Compliance im Hinblick auf sich allenfalls ändernde gesetzliche oder behördliche Vorgaben an.
Silvrettaseilbahn AG
Der Vorstand
Bergbahnen Samnaun AG
Der Direktor