Wichtige Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Silvrettaseilbahn AG
Hier erfahren Sie einige wichtige Informationen und Regeln, die das Skivergnügen rund um das Skigebiet Ischgl sicherer machen. Zudem gibt es nützliche Infos für etwaige Vergünstigungen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie kurz diese wichtigen Informationen.
ERMÄSSIGUNGEN
AMTLICHER LICHTBILDAUSWEIS erforderlich!
Kinder:
• Ermäßigung unter 17 Jahren
• unter 8 Jahren in Begleitung eines Elternteils frei
Senioren und Seniorinnen: ab vollendetem 60. Lebensjahr
Invalide: Ermäßigung bei 70 % Minderung der Erwerbsfähigkeit
VERTRAGSBEDINGUNGEN DER SILVRETTASEILBAHN AG
ALLGEMEIN
Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen des Kontrollpersonales vorzuweisen. Nachträglicher Umtausch sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Die einzelnen Leistungen, zu denen Skipässe berechtigen, werden von rechtlich selbständigen unternehmen erbracht.
Das Unternehmen, das den Skipass verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als dessen Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur das jeweilige Unternehmen verpflichtet. Im Übrigen gelten die für die einzelnen Bahnen gültigen Beförderungsbedingungen.
KINDERBEFÖRDERUNG MIT SESSELBAHNEN
Kinder unter 1,10 m Körpergröße: Beförderung nur auf dem Schoß eines Erwachsenen. Kinder mit Körpergröße zwischen 1,10 m und 1,25 m: Beförderung mit Sessellift nur in Begleitung (Nebensitz) eines Erwachsenen.
RÜCKVERGÜTUNGEN
Nur bei Skiunfällen, die durch einen Bergungsbericht der ortsansässigen Pistenrettung bestätigt sind. Bearbeitungsgebühr: € 11,00! Keine Rückvergütung für Begleitpersonen. Rückvergütung ab dem Tag der Hinterlegung des Skipasses bei einer Skipasskasse inkl. Vorlage des Kaufbeleges
(Sperrbeleg). Keine Rückvergütung bei vorzeitiger Abreise, Stillstand der Bahnen aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen wie Witterung, Elementarereignisse u.a. sowie bei Stillstand einzelner Anlagen oder Sperrung von Skiabfahrten.
KARTENVERLUST UND BESCHÄDIGTE KARTEN
Verlorene Skipässe für 1 und 2 Tage werden nicht ersetzt. Verlust eines Skipasses mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Tagen: Gegen Vorlage des Kaufbeleges (Sperrbeleg) und eines amtlichen Lichtbildausweises wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Bearbeitungsgebühr € 11,00. Beschädigte Karten werden nicht zurückgenommen. Nicht funktionierende Karten werden nur bei Vorlage des Kaufbeleges (Sperrbeleg) ausgetauscht.
NACHBEARBEITUNG
Für die Bearbeitung von Skipässen (Umtausch usw. ) wird eine Gebühr von € 11,00 eingehoben.
LIMITIERUNG DER KARTENAUSGABE
Das Unternehmen behält sich vor, bei geringer Schneelage oder drohender Überfüllung von Skipisten die Ausgabe aller oder einzelner Fahrscheine zu limitieren. Preisänderungen, auch tageweise, insbesondere bei Veranstaltungen, bleiben dem Unternehmen vorbehalten.
MISSBRAUCH VON SKIPÄSSEN LOHNT SICH NICHT!
Nicht an den Kassen gekaufte Karten sowie verloren gemeldete Karten sind an den Lesern gesperrt. Um dem Missbrauch von Skipässen vorzubeugen, werden ständig Kartenkontrollen im Skigebiet durchgeführt! Wer im Skigebiet in den ausgewiesenen Kontrollzonen ohne gültigen Skipass angetroffen wird, hat mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:
1. Eine Tageskarte (Normalpreis) ist zu kaufen.
2. Es wird eine Geldbuße in Höhe des doppelten Tageskartenpreises (Normalpreis) eingehoben.
3. Es erfolgt Anzeige wegen des Verdachtes auf Erschleichung einer Leistung (§ 149 StGB) bzw. des Verdachtes des Betrugs (§ 146 StGB) beim Polizeiposten Ischgl.
BETRIEBSSCHLUSS
ACHTUNG Nach Betriebsschluss der Anlagen ist ständig mit Gefahr durch Lawinensprengungen, Pistengeräte, Windenseile, Schneekanonen usw. zu rechnen. Die Benützung der Pisten und Skirouten außerhalb der Öffnungszeiten ist lebensgefährlich.
SCHLIESSUNGSZEITEN der Lifte im Bereich Idalp – Alp Trida beachten!
Letzte Bergfahrt Idjoch- und Flimjochbahn: 16.00 Uhr.
Bei Verspätung ist der Rückweg nach Samnaun bzw. Ischgl nur über die Straßenverbindung (Taxi) möglich. Zu Saisonbeginn und Saisonende ist die Schließung von Anlagen und eingeschränkter Skibetrieb möglich.







