Wichtiger Hinweis
Skigebiet Ischgl – was Sie wissen müssen
Damit es zu keinen unvorhergesehenen Zwischenfällen kommt, erfahren Sie hier einige wichtige Informationen und Regeln, die das Skivergnügen rund um Ischgl in der Silvretta-Arena sicherer machen. Zudem gibt es nützliche Infos für etwaige Vergünstigungen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie kurz diese Reihe an Tipps. Sie erfahren u. a., wann Sie die letzte Abfahrt antreten können oder wie die Telefonnummer der Bergrettung lautet.
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen – ein paar Minuten genügen und Sie wissen Bescheid, worauf Sie im Wintersportgebiet Ischgl achten sollten.
Freikartenregelung (Achtung! keine separaten Gruppentarife)
Beim Kauf der Skipässe durch den Reiseleiter erhält dieser pro 20 zahlenden Personen eine Freikarte. Bleibt der Bus in Ischgl stationiert, erhält der Fahrer einen Buslenkergutschein. Mit diesem Gutschein erhält dieser zum Sondertarif von € 10.00 ein Mittagessen im Silvrettacenter und Eintritt ins Hallenbad und Sauna.
Kinderermäßigung und Familienangebote:
Kinder, die unter 8 Jahre sind, haben in Begleitung eines Erwachsenen freie Fahrt an allen Anlagen. Kinder, die unter 17 Jahre sind genießen die Kinderermäßigung. Für Kinder ab dem vollendeten 4. Lebensjahr wird der Nachweis des Alters mittels Ausweis verlangt.
Familien:
Beim gemeinsamen Kauf eines Skipasses für zwei Kinder und mindestens einem vollzahlenden Elternteil erhalten alle weiteren Kinder (die jüngsten) Freifahrt. Diese Aktion bezieht sich ausschließlich auf Kinder, auf die die Kinder- bzw. Freifahrtsermäßigung anzuwenden wäre. Die Vorlage der Gästekarte und Familiennachweise (Lichtbildausweis) ist erforderlich.
Kinderbeförderung mit Sesselbahnen:
Kinder unter 1,10 m Körpergröße müssen auf dem Schoß eines geeigneten Erwachsenen befördert werden. Kinder mit einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 1,25 m werden allein auf einem Sesselsitzplatz dann befördert, wenn der Nebensitz mit einer geeigneten erwachsenen Person besetzt ist.
Senioren:
Senioren, welche das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten bei Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises den Seniorentarif.
Invalide:
Invalide mit Ausweis (70% Minderung der Erwerbsfähigkeit) erhalten den Seniorentarif.
Berührungslose Datenträger: Key-Card und Swatch-Access:
Alle Skipässe ab 3 Tagen werden auf Key-Card ausgestellt. Dafür wird eine Kaution von € 5.00 eingehoben, die rückerstattet wird. Rückgabemöglichkeiten bei den Seilbahnkassen und auf freiwilliger Basis bei Ihrem Vermieter, in Sportgeschäften und Gastronomiebetrieben. ACHTUNG: Ein- und Zweitageskarten werden ausschließlich auf Magnet-Karten ausgestellt.
Rückvergütungen:
Erfolgt grundsätzlich nur bei Skiunfällen, die durch ein Attest eines in der Skiregion praktizierenden Arztes bestätigt werden. Keine Rückvergütung für Begleitpersonen. Die Rückvergütung erfolgt ab dem Tag, an dem der Skipaß bei einer Skipaßkasse hinterlegt wird und nur gegen Vorlage des Kaufbeleges (Sperrbeleg). Erfolgt die Hinterlegung bis 10.00 Uhr vormittags, wird dieser Tag noch rückvergütet. Bei vorzeitiger Abreise, Stillstand der Bahnen aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, wie Schlechtwetter, Elementarereignisse u. a. sowie bei Stillstand einzelner Anlagen oder Sperrung von Skiabfahrten erfolgt keine Rückvergütung. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 11,00 an.
Kartenverlust:
Verlorene Skipässe für 1 und 2 Tage werden nicht ersetzt. Bei Verlust eines Skipasses mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Tagen erhalten Sie gegen Vorlage des Kaufbeleges (Sperrbeleg) und eines amtlichen Lichtbildausweises eine Ersatzkarte. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 11,00 an. Beschädigte Karten werden nicht zurückgenommen. Nicht funktionierende Karten werden nur bei Vorlage des Kaufbeleges (Sperrbeleg) ausgetauscht.
Allgemeine Bestimmungen:
Mit Ausnahme der Saisonkarte werden sämtliche Skipässe ohne Passfoto ausgegeben. Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen unserem Kontrollpersonal vorzuweisen. Der nachträgliche Umtausch sowie die Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Nicht an den Kassen gekaufte Karten sowie verlorene Karten sind an den Lesern gesperrt. Mißbrauch hat den Entzug des Skipasses und die Berechnung eines Sondertarifs zur Folge! Strafanzeige wird vorbehalten. Mit Kartenkontrollen muß gerechnet werden. Wir weisen darauf hin, dass nur Gäste mit gültigem Fahrausweis Versicherungsschutz genießen. Im übrigen gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen.
Silvretta Transfer:
Alle Skipässe berechtigen zur kostenlosen Benützung der Skibusse auf der Strecke Ischgl/Ebene bis Galtür/Wirl. Wir bitten um Verständnis, dass für Busse auf der Strecke Landeck bis Ischgl ein geringer Unkostenbeitrag von € 1,00 eingehoben wird. Zu Saisonbeginn und -ende eingeschränkter Bustransfer. Erkundigen Sie sich beim Tourismusverband
Panoramabild-Schneetelefon:
TV-Geräte mit Kabelanschluß können durchgehend Wetterinformationen von der Idalpe empfangen. Der ORF überträgt live in ORF 2 das Panoramabild unseres Skigebietes. Auskünfte über die aktuelle Schneelage erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 5266 11.
Pisten- und Rettungsdienst: Tel. 05444/606-600
Der Pisten- und Rettungsdienst überwacht nur die markierten und geöffneten Skipisten. Wir haben ständig 16 Männer im Rettungsdienst beschäftigt und bitten um Verständnis, daß wir für den Abtransport einen Unkostenbeitrag bis zu € 110,00 einheben. Meldestellen sind bei allen Seilbahnen, Schleppliften und Restaurants. Jede Abfahrt ist mit einer Nummer gekennzeichnet.
Gendarmerie: Tel. 059133 7142
Achtung:
Nach Betriebsschluss ist ständig mit Gefahr durch Lawinensprengung, Pistengeräte, Windenseile, Schneekanonen usw. zu rechnen.
An alle Besucher:
Beachten Sie bitte die Schließungszeiten der Lifte im Bereich Idalp - Alp Trida. Letzte Bergfahrt der Idjoch- und Flimjochbahn ist um 16:00 Uhr. Bei Verspätung riskieren Sie, den Rückweg nach Samnaun bzw. Ischgl per Taxi bezahlen zu müssen. Zu Saisonbeginn und Saisonende ist die Schließung von Anlagen und eingeschränkter Skibetrieb möglich.
Anmerkung:
Zu Saisonbeginn und Saisonende ist die Schließung von Anlagen und eingeschränkter Skibetrieb möglich. Das Unternehmen behält sich vor, bei geringer Schneelage oder drohender Überfüllung von Skipisten die Ausgabe aller oder einzelner Fahrscheine zu limitieren. Preisänderungen, auch tageweise, insbesondere bei Veranstaltungen, bleiben dem Unternehmen vorbehalten.